Pfefferspray Pistole Jet Protector JPX2 mit Laser, schwarz
Details:
Größe: 18,5 cm x 8,8 cm x 3,5 cm
Gewicht: 350g
Material: schlagzäher Polymer-Kunststoff
Abzugssystem: Spannabzug mit automatischer Umschaltung
Einsatzreichweite: 1,5 - 7 Meter
Strahlgeschwindigkeit: 120 m/s
Reizstoffkonzentration: 10% OC (Oleoresin Capsicum)
Einsatztemperatur: -20°C bis +80°C
Inhalt: 2 Ladungen pro Magazin
Garantie: 2 Jahre
Schweizer Qualitätsprodukt
Artikelbeschreibung:
Der Jet Protector JPX ist das z.Zt. modernste Übertragungssystem für flüssigen OC-Reizstoff. Die Einwegkartusche enthält 2 Reizstoffladungen, die nacheinander abgefeuert werden können. Durch den pyrotechnischen Treibsatz wird eine Treffsicherheit bis zu 7 Metern erreicht. Die Kartusche kann blitzschnell durch eine neue ersetzt werden.
Lieferumfang: Jet Protector JPX inkl. 1 x Einwegkartusche und Beschreibung.
BEISPIEL VIDEOS VOM HERSTELLER:
(D) Der Jet Protector JPX darf in Deutschland nur zur Tierabwehr eingesetzt werden und unterliegt bei diesem Verwendungszweck nicht dem deutschen Waffenrecht. Erwerb, Besitz und Führen sind erlaubnisfrei. Es wird kein Waffenschein benötigt. Verkauf ab 18 Jahren. ACHTUNG nur in verbindung mit den Reizstoffkartuschen!! Bei verwendung der Trainingskartuschen verwandelt sich der JPX durch die geänderte Treibladung / Verwendungszweck in eine Anscheinswaffe somit ist das FÜHREN VERBOTEN und der JPX mit Laser wird zum verbotenen Gegenstand!!
(AT) In Österreich frei ab 18 Jahren. Waffe i.S. des § 1 WaffG 1996, BGBI. 1 Nr. 12/1997. gilt für Version ohne Laser! Mit Laser muss bitte jeder Käufer selbst prüfen!
(CH) in der Schweiz zählt der JPX als Waffe i.S. von Art. 4 Abs. 1 lit. a Waffengesetz. Der Erwerb ist nur mit einem gültigen Waffenerwerbschein gemäss Art. 8 Abs. 1 WG möglich. Für das Tragen des Gerätes ist eine Tragbewilligung gemäss Art. 27 WG nötig. Die JPX Magazine gelten als pyrotechnischer Gegenstand zu gewerblichen Zwecken und sind für Personen ab 18 Jahren frei erwerbbar. Der optionale integrierte Ziellaser ist gemäss Art. 4 WG ein Waffenzubehör und im Zivilmarkt verboten.
ACHTUNG JEDER KÄUFER IST SELBST VERANTWORTLICH SICH BEI EINEM ANWALT / BEHÖRDE VOR DFEM KAUF ÜBER DIE RECHTLICHEN ASPEKTE / GESETZE IN SEINEM LAND ZU INFORMIEREN! WIR SIND KEINE RECHTSBERATUNG - ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR / HAFTUNG / GARANTIE AUF GÜLTIGKEIT DA SICH DIE GESETZLICHE LAGE VON ZEIT ZU ZEIT ÄNDERT!!
