Gas & Schreckschuss Waffen Info

Schreckschusswaffen sind mehr oder weniger originalgetreue Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern,
die teilweise selbst für Experten schwer als solche zu erkennen sind. Sie verschießen im Gegensatz zu echten
Schusswaffen keine Projektile, sondern nutzen Platzpatronen (sog. Kartuschenmunition) und verschiedene Arten
von Reizgasmunition. Schreckschusspistolen und Schreckschussrevolver besitzen einen sogenannten „Gaslauf“,
der Sperren oder gleichwertige Vorrichtungen besitzt, die ein Verschießen von Projektilen verhindern.

Schreckschusswaffen können allerdings auch dazu verwendet werden, um pyrotechnische Munition (15mm) zu
verschießen, beispielsweise Pfeiferpatronen, Signalsterne, Ratterpatronen, Effektmunition, etc. oder sogenannte
Vogelschreckpatronen (Signalpatronen mit Blitzknallsatz - diese sind in Deutschland jedoch
munitionserwerbsscheinpflichtig und daher nicht frei verkäuflich).

Schreckschussmunition erzeugt einen sehr lauten Knall. Beim Abfeuern von Reizgasmunition schießt Gas in
Verbindung mit einem Knall aus dem Lauf, welches den Angreifer ähnlich wie ein Pfefferspray stoppen soll.
Dabei unterscheidet man zwischen CN- (Chloracetophenon), CS- (Chlorbenzylidenmalodinitril) und Pfeffer-Reiz
gaspatronen (Nonivamid, ein synthetisches Gegenstück zum im Pfefferspray verwendeten natürlichen Oleoresin
Capsicum). Die Reichweite und Wirkungsweise hängt vom Kaliber und der Patronenfüllung ab.

Alle Schreckschusswaffen haben eine sogenannte Laufsperre, die bei Selbstladern (sog. Semi automatische
Schreckschusspistole) den nötigen Rückstau für die Bewegung des Verschlusses (Pistolenschlitten) erzeugen
soll. Diese Sperre soll ebenfalls verhindern, dass zum einen Geschosse „vorgeladen“ werden können, und zum
anderen, dass scharfe Patronen aus diesen Waffen abgefeuert werden können. Schreckschusswaffen bestehen
in der Regel größtenteils aus Zinkdruckguss und besitzen oft Sollbruchstellen, die ein illegales Umbauen dieser
Waffen auf scharfe Munition nahezu unmöglich machen. Das Abfeuern von Patronen aus nächster Nähe auf den
Menschen kann erhebliche Verletzungen hervorrufen. Die beim Abfeuern entstehende Druckwirkung ist so hoch,
dass etwa ein auf dem Kopf aufgesetzter Schuss tödliche Folgen haben kann. D.h. Schreckschusswaffen sind
kein Spielzeug und müssen immer mit der entsprechenden Sorgfalt gehandhabt und auch aufbewahrt werden. 

Rechtliche Situation von Schreckschusswaffen in Deutschland

In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der (PTB) und dem Kaliber, das auf dem
Verschluss (Pistolenschlitten oder Lauflager) eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne
PTB-Siegel sind normalen Schusswaffen gleichgestellt und somit erlaubnispflichtig. Das Führen von Schreck-
schusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums
seit dem 1. April 2003 einen so genannten kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser
Waffen ist jedoch immer noch ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole
bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig,
wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig.
Ausnahmen sind jedoch:

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:

a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen,
aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag
der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.


Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf
dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des
Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch
nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, soweit die Waffe nicht schießbereit
und verschlossen transportiert wird. Kaliber von Schreckschusswaffen (Schreckschusspistolen und
Schreckschussrevolver)

Folgende Kaliber sind bei Schreckschusspistolen und Schreckschussrevolvern üblich:
.315 Knall / 6 mm Flobert Knall / 9 mm P.A.Knall / 9 mm R Knall (.380 R)

Die Hauptkaliber sind ganz eindeutig die Platzpatronen Kailber 9mm PAK und die 9mm R Knall.